Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird dahin Folge gegeben, dass gemäß § 43a Abs 4 StGB ein Strafteil von zwei Jahren unter Bestimmung einer Probezeit in der Dauer von drei Jahren bedingt nachgesehen wird. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur La…
Text Gründe: Manfred E***** wurde der Verbrechen der „Schändung" (seit 1. Mai 2004, BGBl 2004/15, und auch im Urteil ersichtlich gemeint [US 1, 7]: „des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person") nach § 205 Abs 1 StGB (1) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (2…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Schuldspruch aus Z 5, 5a und 10 des § 281 Abs 1 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten kommt keine Berechtigung zu. Indem zur Alkoholisierung der Zeugin Natascha P***** ohnedies getroffene Feststellungen vermisst werden (US 1, 3 f), wird eine Mängelrüge (Z 5) nicht da…