RS0120476 – OGH Rechtssatz
RS0120476 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ein Beschluss einer Unternehmensvereinigung liegt auch vor, wenn eine (unverbindliche) Empfehlung getreuer Ausdruck des Willens des Verbandes war, das Verhalten der Mitglieder auf dem Markt der Empfehlung zu koordinieren. Es genügt, wenn mehrere Mitglieder der Vereinigung freiwillig der Aufforderung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen nachkommen.