Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, dem Nebenintervenienten die mit 366,34 EUR (darin 61,07 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Rechtssache war bereits Gegenstand einer Entscheidung des erkennenden Senats; hinsichtlich Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt wird auf den im ersten Rechtsgang gefassten Aufhebungsbeschluss (4 Ob 22/05x = immolex 2005, 214 = ecolex 2005, 609) verwiesen. Das Berufung…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil keine Rechtsprechung zur Frage besteht, ob das „dringende Wohnbedürfnis" eintrittsberechtigter Personen nach § 19 MG nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen ist wie die gleichlautende Eintrittsvoraussetzung nach § 14 MRG; die Revision ist aber nicht berechtigt. De…