Text Gründe: Christian F***** wurde mit (nicht rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichts Leoben als Schöffengericht vom 2. Mai 2018, GZ 34 Hv 122/15m-176a, des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, § 15, „§ 12 erste und zweite Alternative“ (vgl aber Fabrizy in WK 2 StGB § 12 Rz 112) S…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobenen Beschwerde gab das Oberlandesgericht Graz mit dem angefochtenen Beschluss nicht Folge und ordnete die Fortsetzung der Untersuchungshaft aus den genannten Haftgründen an. Dabei ging das Beschwerdegericht im Hinblick auf den erstgerichtlichen Schuldspruch von einem dringenden Tat…