Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit 266,69 EUR (darin enthalten 44,45 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 7. 4. 2003 bis 18. 11. 2003 bei der K***** GmbH als Arbeiter beschäftigt. Sein Dienstverhältnis endete durch berechtigten vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO, nachdem am 11. 11. 2003 der Konkurs über das Vermögen dieses Unternehmens eröffnet worden war. Dem Kl…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen von der Beklagten erhobene Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; die Revision ist jedoch nicht berechtigt. Der erkennende Senat teilt die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes zur Gänze (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist hinzuzufügen: Die Revision bezweifelt…