Spruch Der Berufung wegen Schuld wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Berufung wegen des Ausspruchs über die Strafe Folge gegeben und über den Disziplinarbeschuldigten unter Bedachtnahme auf das Erkenntnis des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich vom 12. Oktober 2020, AZ D 44/19…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Freispruch des Disziplinarbeschuldigten enthaltenden Erkenntnis wurde *, Rechtsanwalt in *, schuldig erkannt, die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung (2./) und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes (1./ und…
Rechtliche Beurteilung [3] Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die – auch Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 3, 4, 5, 9 lit a und b StPO relevierende (vgl RIS Justiz RS0128656 [T1]) – Berufung wegen Schuld des Disziplinarbeschuldigten. [4] Die gegen Schuldspruch 2./ gerichtete Verfahrensrüge (§ 281 Abs 1 Z 3 StPO) bezei…