Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 875,34 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 145,89 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der klagenden Bank wurde wider die Beklagte zur Hereinbringung ihrer Forderung von 90.122,02 EUR samt 9 % Zinsen seit 1. März 1989 sowie der Verfahrenskosten die Zwangsversteigerung des der Beklagten gehörenden Hälfteanteils einer Liegenschaft bewilligt, auf der die Beklagte bis…
Rechtliche Beurteilung Die Sicherheitsleistung nach § 44 Abs 2 EO dient nach Rsp und Lehre der Absicherung des betreibenden Gläubigers für den Fall der Erfolglosigkeit der zur Aufschiebung führenden Prozesshandlung. Es soll hiedurch der Ersatz des Schadens gewährleistet werden; die Sicherheitsleistung hat den Zweck, den B…