Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Das klagsabweisende Urteil des Erstgerichtes wird wiederhergestellt. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit EUR 5.578,74 (darin EUR 735,27 USt und EUR 1.167,10 Barauslagen) bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens binnen 14 Tagen zu ers…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte festzustellen, ihr und ihren Rechtsnachfolgern stehe als Halter des Motor und Segelflugfeldes W*****, EZ 5694 Grundbuch *****, gegenüber den Beklagten als Eigentümern der EZ 5928 Grundbuch ***** und ihren Rechtsnachfolgern im Eigentum die Dienstbarkeit…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist zulässig, weil die Rechtslage einer Klarstellung bedarf; er ist auch berechtigt. Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). In ihrer Rechtsrüge machen die Rechtsmittelwerber zusammengefasst geltend, die Zivilflugplatzbewilligung…