RS0120283 – OGH Rechtssatz
RS0120283 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Selbsterhaltungsfähigkeit liegt dann vor, wenn der Vorfahre in der Lage ist, die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse zu befriedigen.
RS0120283 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Selbsterhaltungsfähigkeit liegt dann vor, wenn der Vorfahre in der Lage ist, die seinen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse zu befriedigen.