JudikaturJustizRS0120280

RS0120280 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Juni 2006

Das Aufladen eines Wertkartentelefons oder einer Quickgeldbörse unter Verwendung einer Bankomatkarte ist nicht nach § 127 StGB, sondern nach § 148a StGB zu beurteilen.

Entscheidungen
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