Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 2.639,06 (darin EUR 263,01 USt und EUR 1.061 Barauslagen) bestimmten Kosten des Berufungs- und Revisionsverfa…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger als Generalagentur und der Beklagte als Subvermittler trafen ab 1. 7. 2002 eine Agenturvereinbarung, nach deren Inhalt Provisionen durch die Generalagentur vergütet werden und der Provisionsanspruch ausschließlich gegenüber dieser geltend gemacht werden sollte. Das B…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist zulässig und im Ergebnis auch berechtigt. Dem Berufungsgericht ist zunächst darin beizupflichten, dass gemäß § 406 Abs 1 ZPO der in der Klage geltend gemachte Anspruch grundsätzlich spätestens bei Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz fällig sein muss (Fucik …