JudikaturJustizRS0120153

RS0120153 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. August 2012

Der Ausspruch des Pflegschaftsgerichtes, der Entwurf eines Kaufvertrags werde genehmigt und der Kollisionskurator sei berechtigt, einen solchen Kaufvertrag namens des Minderjährigen zu unterfertigen, bedeutet nicht, dass der Pflegschaftsrichter bei Vorlage des abgeschlossenen und zu genehmigenden Vertrags nicht neuerlich prüfen müsste, ob die Voraussetzungen der Genehmigung nach wie vor vorliegen, um danach die Genehmigung zu erteilen oder zu versagen.

Entscheidungen
2