Spruch Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen. …
Text Begründung: Nach Rechtskraft der Scheidung ihrer Ehe schlossen die Eltern der beiden Minderjährigen am 12. September 2001 vor dem Pflegschaftsgericht einen Vergleich, wonach die Obsorge beider Eltern für beide Kinder weiterhin aufrecht bleibe. Der Aufenthalt der Kinder werde bei der Mutter sein; di…
Rechtliche Beurteilung Wegen des Entscheidungsdatums erster Instanz sind auf das Revisionsrekursverfahren die §§ 62 ff AußStrG, BGBl I 2003/111, anzuwenden (§ 203 Abs 7 AußStrG). Der Vater der mj. Kinder geht in seinem Rechtsmittel ungeachtet der Feststellungen der Vorinstanzen, wonach die Eltern nach der Scheidung iSd § …