Spruch Der Berufung wird Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis, das hinsichtlich der Freisprüche der Disziplinarbeschuldigten Dr. ***** und Mag. ***** unberührt bleibt, aufgehoben und in der Sache selbst erkannt: Mag. ***** ist schuldig, er hat im April 2013 bei Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in F…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, im Übrigen die unbekämpft gebliebenen Freisprüche der Disziplinarbeschuldigten Dr. ***** und Mag. ***** enthaltenden, Erkenntnis wurde der Disziplinarbeschuldigte Mag. ***** gemäß § 3 DSt von dem gegen ihn erhobenen Vorwurf, er habe (dadurch Berufspflichten verletzt so…
Rechtliche Beurteilung Dem angefochtenen Erkenntnis ist mit hinreichender Deutlichkeit ( Ratz , WK StPO § 281 Rz 19) und vom Disziplinarbeschuldigten unbeanstandet (RIS Justiz RS0114638; Ratz , WK StPO § 281 Rz 415, § 285 Rz 14) zu entnehmen, dass es Rechtsanwalt Mag. ***** als für den „Außenauftritt“ der Anwaltsgese…