Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei sowie der Nebenintervenientin die mit jeweils EUR 439,72 bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortungen (darin enthalten EUR 73,29 an USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe : Die Kläger begehrten die Zahlung von EUR 4.600, - und brachten dazu vor, die Nebenintervenientin habe am 21. 5. 2003 im Auftrag der Beklagten im Bereich des klägerischen Anwesens Grabungsarbeiten zur Herstellung eines Kanals durchgeführt. Im Zuge dieser Arbeiten sei es inf…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision der Kläger ist zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. Die Rechtsmittelwerber machen zusammengefasst geltend, der gefährdete Nachbar habe gemäß § 364a ABGB einen sich aus der Gefährdung ergebenden Ausgleichsanspruch nicht nur gegen den Eigentümer, sondern gegen jed…