Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres Revisionsrekurses selbst zu tragen.…
Text Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten die Zahlung von 6.194,01 EUR sA sowie die Feststellung, dass dieser ihm für sämtliche zukünftige Schäden aufgrund dessen Gutachten, Äußerungen und Stellungnahmen in seinen Verfahren auf bedingte Entlassung hafte. Er sei zu einer lebenslangen Freiheitsstra…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom Kläger erhobene Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig, er ist jedoch nicht berechtigt. 1. Entgegen der Meinung des Klägers ergibt sich aus dem Beschluss, mit dem ihm die Verfahrenshilfe bewilligt wurde, nicht, dass damit „offenbar die Möglichkeit eine…