JudikaturJustizRS0120072

RS0120072 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. November 2009

Entgegen dem Wortlaut des § 464 Abs 3 ZPO („innerhalb dieser Frist") tritt die Unterbrechung der Berufungsfrist auch dann ein, wenn der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe (auch) durch Beigebung eines Rechtsanwalts bereits vor Beginn der Berufungsfrist gestellt wird (1 Ob 2394/96g = JBl 1997, 465).

Entscheidungen
6