Spruch I. Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen, soweit er sich gegen die Bestätigung des Beschlusses des Bezirksgerichts Fünfhaus vom 29. Juli 2008, GZ 3 P 9/07t-63, richtet (44 R 468/08m). II. Dem Revisionsrekurs wird hingegen Folge gegeben, soweit er sich gegen die Zurückweisung des Rekurses gegen den…
Text Begründung: Mit rechtskräftigem Beschluss vom 2. August 2007, ON 23, wurde für den Betroffenen eine Rechtsanwältin mit dem Wirkungskreis Vertretung vor Gerichten zur Sachwalterin bestellt. Diese regte die Prüfung der Frage der Erweiterung des Umfangs der Sachwalterschaft an, worauf das Erstgericht e…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist rechtzeitig: Die Bescheidzustellung fiel zwar auf den 19. Februar 2009 (was ein Ende der Frist am 5. März 2009 bedeuten würde), die Behauptung der Verfahrenshelferin, die zu bekämpfende, fristauslösende Rekursentscheidung (vgl § 7 Abs 2 AußStrG) sei ihr erst am 23. Februar 20…