JudikaturJustizRS0120068

RS0120068 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2013

Aus § 12 WEG 2002 ergibt sich, dass mehrere Erben das Wohnungseigentum nicht gemäß ihren Erbquoten unter sich aufteilen können, es sei denn, es gibt nur zwei Erben, wobei jedem eine Quote von 50 % zukommt.

Entscheidungen
3