JudikaturJustizRS0120059

RS0120059 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2011

Ehemaligen Pflegeeltern, die seit 40 Monaten keinen Kontakt zum ehemaligen Pflegekind haben, kommt keine Parteistellung (Antragslegitimation) in einem Besuchsrechtsverfahren zu. Ein allfälliger Antrag ist als Anregung zu einer amtswegigen Verfügung im Sinn des § 148 Abs 4 ABGB zu verstehen.

Entscheidungen
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