JudikaturJustizRS0120040

RS0120040 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juli 2013

Ein Rechtsanwalt, dessen Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft gemäß § 34 Abs 1 Z 4 RAO wegen Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens erloschen ist, kann sich weiterhin selbst vertreten.

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3