JudikaturJustizRS0119937

RS0119937 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2024

Die Voraussetzungen und Wirkungen einer im Ausland vorzunehmenden Zustellung sind grundsätzlich nach dem im Zustellstaat geltenden Verfahrensrecht zu beurteilen; hinsichtlich der Zustellung von Klagen - seit 1. Jänner 2005 § 106 Abs 2 ZPO.

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