JudikaturJustizRS0119797

RS0119797 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2022

Eine kongruente Anbahnung iSd § 3 Abs 3 Z 1 KSchG liegt nur dann vor, wenn der Verbraucher gegenüber dem späteren Vertragspartner zum Ausdruck bringt, in Verhandlungen zum Abschluss eines konkret bestimmten Rechtsgeschäfts treten zu wollen.

Entscheidungen
5