Spruch Im Strafverfahren zum AZ 4 U 45/02a des Bezirksgerichtes Bruck an der Mur verletzt der Beschluss des Landesgerichtes Leoben vom 17. November 2004, AZ 9 Bl 144/04 (ON 34), § 90 h Abs 1 erster Satz StPO. …
Text Gründe : Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Bruck an der Mur vom 13. November 2003, GZ 4 U 45/02a 29, wurde das Strafverfahren gegen Hubert R***** wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB nach Bezahlung eines Geldbetrages von 1.742,70 Euro und einer durc…
Rechtliche Beurteilung Wie der Generalprokurator in seiner zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend ausführt, steht der Beschluss des Landesgerichtes Leoben mit dem Gesetz nicht in Einklang. Die im IXa. Hauptstück der Strafprozessordnung geregelte Diversion zielt auf eine Beendigung des Strafve…