Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Aus Anlass der Entscheidung über die Berufung wird gemäß § 260 Abs 2 StPO festgestellt, dass auf das vorsätzlich begangene Verbrechen (des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB) eine nicht bedingt nachgesehe…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut Ö***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (Faktum 1./) und des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Gefährdung der körperlichen Sicherheit nach § 89 (§ 81 Abs l Z l) StGB (Faktum 2./) schuldig erkannt. Danach hat er…
Rechtliche Beurteilung Der Mängelrüge (Z 5) zuwider besteht zwischen der Feststellung, dass Christian K***** zehn Seiten E mail Ausdrucke am 29. Jänner 2003 dem Angeklagten übergeben hat, welcher sie behalten hat (US 11), und jener, wonach der Angeklagte „zu einem nicht mehr exakt feststellbaren Zeitpunkt die auch im Ra…