RS0119770 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Die Auswahl eines Experten steht dem Gericht zu; eine Partei kann die Bestellung einer ihr genehmen Person zum Sachverständigen nicht erzwingen (so schon 11 Os 191/96).
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Die Auswahl eines Experten steht dem Gericht zu; eine Partei kann die Bestellung einer ihr genehmen Person zum Sachverständigen nicht erzwingen (so schon 11 Os 191/96).