RS0119751 – OGH Rechtssatz
RS0119751 – OGH Rechtssatz
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Eine Delegation ist (allein) wegen Wegfalls der Gründe, die zu ihr geführt haben, nicht zu widerrufen. Allerdings verbietet §31 JN auch nicht eine mehrfache Delegation bzw eine neuerliche Delegation an das Gericht, dem die Rechtssache abgenommen wurde. Eine derartige Delegation hat allerdings nur in äußersten Ausnahmefällen zu erfolgen und soll nicht wegen jeder Änderung des Vorbringens und der Beweissituation erfolgen.