Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die Beklagten sind zur ungeteilten Hand schuldig, dem Kläger die mit EUR 457,66 (darin enthalten EUR 76,27 an USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Das Berufungsgericht änderte seinen Ausspruch dahingehend ab, dass die ordentliche Revision zulässig sei, da nicht völlig von der Hand zu weisen sei, dass das Berufungsverfahren unter Umständen deshalb mit einem Mangel behaftet sein könnte, da das Berufungsgericht, ohne dies mit den Part…
Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden - Ausspruch des Berufungsgerichtes ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage unzulässig. Die Zurückweisung dieses Rechtsmittels kann sich daher auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 ZPO). D…