JudikaturJustizRS0119658

RS0119658 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. November 2020

Die Rechtsgültigkeit einer Gemeinschaftsmarke ist nicht von Amts wegen zu prüfen. Ob eine Marke die notwendige Unterscheidungskraft besitzt, kann nur aufgrund einer Widerklage auf Erklärung des Verfalls oder der Nichtigkeit der Gemeinschaftsmarke geprüft werden.

Entscheidungen
9