Spruch Die Revision der klagenden Partei wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, dem Nebenintervenienten die mit 1.076,51 EUR (darin 179,42 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen. Der Antrag der beklagten Partei auf Zuspruch der Kosten der Revisionsbeantwortu…
Text Begründung: Der Nebenintervenient schloss mit der Beklagten am 23. März 1997 eine schriftliche Vereinbarung, dass diese für den Fall seines Ablebens sein Begräbnis ausrichten und sich dann noch 20 Jahre lang um die Pflege des Familiengrabes kümmern soll. Zur Deckung der Kosten übergab er ihr zwei 19…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist ungeachtet des den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Zulässigkeitsausspruchs nicht zulässig. 1. Die Klägerin gründet ihr Klagebegehren zum einen darauf, dass sie eine dem Nebenintervenienten gegen die Beklagte zustehende Geldforderung gepfändet habe. 1.1. Diese von ihr als Überwe…