Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs des Legatars Dr. Helmut L***** wird dahin Folge gegeben, dass seine Erbserklärung zu Gericht angenommen wird. …
Text Begründung: Die Erblasserin setzte in ihrem Testament vom 1. August 2002 eine Hausfrau zur Alleinerbin ein und widerrief alle vorherigen Testamente. Ihrem "Neffen" (nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Parteien im Rechtsmittelverfahren ist er ihr Stiefsohn, der Sohn ihres vorverstorbenen Ehega…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs des sich auf § 726 ABGB berufenden 1. Legatars ist zulässig und berechtigt. Zutreffend ist das Rekursgericht davon ausgegangen, dass sich der 1. Legatar bei seiner Erbserklärung im Verfahren erster Instanz auf dasselbe Testament berufen hatte wie die darin einges…