JudikaturJustizRS0119587

RS0119587 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 2016

Eine auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen gegründete Tätigkeit wird ausgeübt, wenn die angewandte Methode ein gewisses Mindestmaß an Rationalität aufweist und für ihre Durchführung das typischerweise durch das Medizinstudium vermittelte umfassende Wissen erforderlich ist.

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