Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. …
Text Begründung: Die Erblasserin hat in ihrem Testament vom 25. 9. 1997 ihre Nichten als Erbinnen eingesetzt. Das Testament ist mit der Hand geschrieben und mit dem Vor- und Zunamen der Erblasserin unterzeichnet. Auf der Rückseite des mit "Mein letzter Wille!" überschriebenen Blattes findet sich folgend…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs der Erbinnen ist zulässig, weil Rechtsprechung zur Gültigkeit einer nur mit den Initialen des Erblassers unterzeichneten letztwilligen Verfügung fehlt; der Revisionsrekurs ist aber nicht berechtigt. Die Erblasserin hat das Testam…