Spruch 1.) Das durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der klagenden Partei unterbrochene Verfahren wird aufgenommen. 2.) Die Bezeichnung der klagenden Partei wird auf "Dr. Erhard Hackl, Rechtsanwalt, Linz, Hofgasse 7, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der S***** GmbH, *****, ri…
Text Begründung: Über das Vermögen der Klägerin wurde am 16. 3. 2004 der Konkurs eröffnet. Mit Schriftsatz vom 23. 7. 2004 erklärte der Masseverwalter, gemäß § 7 Abs 2 KO das ex lege unterbrochene Verfahren aufzunehmen, welcher Tatsache durch die Punkte 1.) und 2.) des Spruchs Rechnung zu tragen…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene außerordentliche Revision der Klägerin ist mangels Darstellung erheblicher Rechtsfragen im Sinn des § 502 Abs 1 ABGB unzulässig. Die Klägerin bestreitet nicht mehr, dass ihr die Berechnung des Differenzbetrags bekannt war, sodass ausschließlich auf den Zahlungseingang - ob di…