RS0119406 – OGH Rechtssatz
RS0119406 – OGH Rechtssatz
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Über einen Antrag auf Bewilligung eines in Indien geschlossenen Adoptionsvertrags ist dann nach österreichischem Recht zu entscheiden, wenn keine indische Adoptionsentscheidung bzw Adoptionsurkunde als Verfahrenshindernis der inländischen Entscheidung entgegen steht.