Spruch 1. Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. 2. Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge…
Text Begründung: [1] Die seit 20. 7. 2002 im Firmenbuch eingetragene Klägerin ist eine Offene Gesellschaft, die eine Apotheke betreibt. Seit einem am 24. 1. 2012 eingetragenen Gesellschafterwechsel waren ihre Gesellschafter die Beklagte, deren mittlerweile geschiedener Ehemann Ing. H* J* und die Mutter…
Rechtliche Beurteilung [24] A. Zur Revision : [25] Die Revision ist zulässig , weil das Gericht zweiter Instanz die Grundsätze betreffend die Gesamtabrechnung zur Ermittlung des Abfindungsanspruchs des ausgeschiedenen Gesellschafters beziehungsweise des Ausgleichsanspruchs der Gesellschaft gegen den ausgeschiedenen G…