JudikaturJustizRS0119378

RS0119378 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Juni 2020

Der von der Bestimmung des § 333 ASVG erfasste Dienstgeber ist grundsätzlich derjenige, der mit dem Verletzten durch ein Beschäftigungsverhältnis verbunden ist oder in dessen Betrieb der Verletzte eingegliedert ist.

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6