Spruch Die außerordentliche Revision der klagenden Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO). Der Revision der drittbeklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die drittbeklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR …
Text Entscheidungsgründe: Am 3. 3. 1996 ereignete sich in Wien auf der Brigittenauerlände ein Verkehrsunfall, an dem die - am Beifahrersitz sitzende - Klägerin und die - am Fahrersitz sitzende - Erstbeklagte als Insassen des von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtve…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Klägerin ist mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage unzulässig. Ob die Verschuldensteilung angemessen ist, ist eine bloße Ermessensentscheidung, bei der im Allgemeinen eine erhebliche Rechtsfrage nicht zu lösen ist (RIS Justiz RS0087606). Eine korrekturbe…