Spruch Der am 22. Jänner 2013 in der Hauptverhandlung in Urteilsform ergangene Ausspruch, wonach das Bezirksgericht Innsbruck in der vorliegenden Strafsache sachlich unzuständig sei, verletzt das Gesetz in §§ 261 Abs 1 und 263 Abs 2 StPO iVm §§ 447, 458 zweiter Satz StPO. Dieses Urteil wird aufgehoben und…
Text Gründe: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck legte Bayram S*****, Enes S***** und Alexander W***** mit Strafantrag vom 19. November 2012 ein jeweils am 3. September 2012 in Innsbruck durch das Versetzen von Schlägen begangenes, von ihr rechtlich als Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB beu…
Rechtliche Beurteilung Wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend ausführt, steht die Vorgangsweise des Bezirksgerichts Innsbruck mit dem Gesetz nicht im Einklang. Gemäß §§ 447, 458 zweiter Satz StPO gelangen die Bestimmungen der §§ 261, 263 StPO auch im Verfahr…