Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. …
Text Begründung: Der Kläger vertreibt "als selbständiger Handelsvertreter" Türblätter und Rahmenverbreiterungen, die zum Teil von seinen Kunden weiterbearbeitet, insbesondere mit Furnier beklebt werden. Den Klebstoff hiefür, den er im Bedarfsfall seinen Kunden liefert, bezog er vom Beklagten, der mit K…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Beklagten ist zulässig, aber zumindest im Ergebnis nicht berechtigt. Der Rechtsmittelwerber vertritt die Ansicht, das Klagebegehren sei abzuweisen, weil der Kläger das Fehlen eines Ablaufdatums auf den Klebstoffgebinden nach deren Ablieferung nicht unverzüglich gerügt habe. Diese Ansi…