JudikaturJustizRS0119312

RS0119312 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 2020

Die Qualifikation des dritten Falles des § 143 StGB ist schon bei Vorliegen einer der Varianten des § 84 Abs 1 StGB gegeben. Demnach ist die Wertung einer Verletzung in zweifacher Hinsicht als erschwerend, nämlich als an sich schwer und verbunden mit einer mehr als 24 Tage dauernden Gesundheitsschädigung, kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 32 Abs 2 erster Satz StGB.

Entscheidungen
6