Spruch In teilweiser Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde und aus deren Anlass (§ 290 Abs 1 StPO) wird das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch B., demgemäß auch im Ausspruch über die Strafe und im Erkenntnis über den Wertersatz einschließlich des Beschlusses nach § 494a …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Tripo G***** der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit b, 38 Abs 1 lit a, 13 FinStrG und der teils vollendeten, teils versuchten Monopolhehlerei nach §§ 46 Abs 1 lit b, 13 FinStrG schuldig erkannt. Danach hat …
Rechtliche Beurteilung Gegen dieses Urteil richtet sich die auf § 281 Abs 1 Z 11 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft, der Berechtigung zukommt. Nach § 20 Abs 1 FinStrG ist zugleich mit der Geldstrafe oder der Wertersatzstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen (vgl Dorazil/Harbich FinStrG § 2…