JudikaturJustizRS0119256

RS0119256 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Juli 2004

Durch die Abweisung des Antrags, dem im Verhandlungssaal anwesenden Wirtschaftstreuhänder bei Erörterung des Gutachtens des Sachverständigen einen bestimmten Sitz neben dem Verteidiger des Beschwerdeführers zwecks Assistenzleistung zu gestatten, wurden Verteidigungsrechte des Beschwerdeführers nicht beeinträchtigt. Denn der Verteidiger kann während der Vernehmung des gerichtlich bestellten Sachverständigen neben dem nicht am Verhandlungstisch sitzenden Privatgutachter Platz nehmen und von dort aus am Verhandlungsgeschehen teilnehmen.