Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 1.126,62 (darin enthalten EUR 187,77 an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der seit März 1999 bei der späteren Gemeinschuldnerin mit einem monatlichen Gehalt von zuletzt EUR 1.707,82 beschäftigte Kläger war ab Mitte 2001 an dieser GmbH mit einer Stammeinlage von S 22.500, - ds 4,5 % des Stammkapitals, beteiligt. Er erhielt so wie alle anderen Arbeitn…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobene Revision der Beklagten ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, aber nicht berechtigt. Der Oberste Gerichtshof geht in ständiger Judikatur seit der Entscheidung vom 8. 5. 1991 zu 8 Ob 9/91 (= SZ 64/53) davon aus, dass die zu § 32a dGmbHG entwickelte…