JudikaturJustizRS0119169

RS0119169 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2013

Bei Vorliegen eines ausschließlichen Gerichtsstands ist zwar eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig, die Anrufung eines Wahlgerichtsstands aber ausgeschlossen.

Entscheidungen
3