JudikaturJustizRS0119153

RS0119153 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2007

Die Anfechtungsbefugnis ist ein materiell-rechtliches Erfordernis für den Erfolg der Anfechtungsklage; fehlt im Anfechtungsprozess die Sachlegitimation des Klägers bei Verhandlungsschluss (§ 193 ZPO), so ist die Klage mit Urteil abzuweisen.