Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.791,72 EUR (darin 298,62 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war mit 50 Aktien Aktionär der J***** Aktiengesellschaft (in der Folge: AG); 9,699.835 Aktien hielt die G***** GesmbH. Die ordentliche Hauptversammlung der AG war auf den 4. 6. 2003 anberaumt. Der Kläger ersuchte die AG mit e mail vom 16. 5. 2003 um Übermittlung des…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil Rechtsprechung zur Klagelegitimation im Anfechtungsprozess nach Spaltungsvorgängen ebenso wie zum Rechtsschutzinteresse einer Anfechtung in solchen Fällen fehlt; das Rechtsmittel ist aber nicht berechtigt. Der Kläger verweist darauf, seine Anfechtungsklage ordnungsgem…