Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 457,78 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Mit Besitzstörungsklage vom 22. 11. 2000 begehrte ein Nachbar der Kläger (dort: Beklagte) die Erlassung des Endbeschlusses, diese hätten ihn dadurch, dass sie auf ihren bestimmt bezeichneten Grundstücken im Bereich des Quellschutzgebiets Grabungen und Arbeiten durchführten, …
Rechtliche Beurteilung Vorab ist festzuhalten, dass die Kläger mit ihrem über weite Strecken strafgesetzlich und in Ansehung ihrer Prozessbevollmächtigten auch standesrechtlich überaus bedenklichen Vorbringen eine gründliche Verkennung des österreichischen Zivilprozessrechts dokumentieren: Gemäß § 375 Abs 1 ZPO geschieh…