JudikaturJustizRS0119129

RS0119129 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Januar 2019

Bei Eintritt der Konkurswirkungen nach dem Beginn eines Monats ist der für diesen Monat fällig gewordene Unterhaltsbetrag zur Gänze Konkursforderung, weil Alimente wenigstens einen Monat voraus bezahlt werden.

Entscheidungen
4