RS0119101 – OGH Rechtssatz
RS0119101 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Entlassungsgründe können auch während eines schwebenden Kündigungsanfechtungsverfahrens nach §105 Abs3 ArbVG verwirklicht werden und berechtigen den Dienstgeber zu einer Eventualentlassung (so schon Arb9707).