RS0119048 – OGH Rechtssatz
RS0119048 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wenn der geborene Liquidator mit notariell beglaubigter Vollmacht einen Dritten zu allen Liquidatoragenden bevollmächtigt und diesen damit beauftragt, diesen sozusagen in die Rechtsposition des Liquidators hebt, bestehen dagegen keine Bedenken, weil es sich nicht um eine Prokuraerteilung handelt, was wegen des größeren Umfangs einer Prokura gegenüber der Liquidatorposition unzulässig wäre.