JudikaturJustizRS0119004

RS0119004 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. September 2009

Bereits geringere Umgestaltungen des Originallichtbildes (wie etwa Veränderungen durch Auswechseln der Farbe oder Ersetzen einzelner Teile des Bildes) reichen für das Vorliegen einer Bearbeitung aus.

Entscheidungen
2